Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Jänner 2025
Lianes Marketing (mash marketing sharing e.U)
Werbeagentur und Unternehmensberatung
Thayastraße 2/3/9, 3830 Waidhofen
Tel: 0677 / 614 60 171 | E-Mail: liane@mash-marketing.at

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Lianes Marketing (Auftragnehmerin) und dem Kunden (Auftraggeber). Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmer:innen im Sinne des UGB anwendbar (B2B). Die Anwendung auf Verbraucher:innen gemäß KSchG ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck möglichst nahekommt.

1.6 Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages bzw. Agenturauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert verrechnet. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber vorab über entstehende Mehrkosten

2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.

 

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.

3.2 Alle Leistungen der Auftragnehmerin (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich Mängel beanstandet.

3.3 Der/die Auftraggeber:in wird der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der die Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags bereitgestellten Unterlagen (z. B. Daten, Fotos, Logos) auf mögliche Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
Die Auftragnehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen Verletzung solcher Rechte. Wird die Auftragnehmerin von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin schad- und klaglos. Dies umfasst sämtliche Nachteile, einschließlich angemessener rechtlicher Vertretungskosten.

 

4. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

4.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Befindet sich der /die Auftraggeber:in mit der Bereitstellung notwendiger Informationen oder Freigaben in Verzug, verlängert sich die Leistungsfrist der Auftragnehmerin entsprechend.

4.2 Der/die Auftraggeber:in wird die Auftragnehmerin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

4.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages bzw. Agenturauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beraterin bekannt werden.

4.4. Der/die Auftraggeberr:in ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Daten, Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Auftragnehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der/die Auftraggeber:in die Auftragnehmerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der/die Auftraggeber:in stellt der Auftragnehmerin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen der Auftragnehmerin zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

6. Berichterstattung / Berichtspflicht

6.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihre Arbeit und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

6.2 Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

6.3 Die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1 Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Texte, Grafiken, Videos, Fotos, etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen durch die Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

7.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

8. Gewährleistung

8.1 Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

8.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

9. Haftung / Schadenersatz

9.1 Die Auftragnehmerin haftet dem/der Auftraggeber:in nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), ausgenommen Personenschäden. Eine Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

9.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

9.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.

9.4 Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungen Dritter, die auf Wunsch des Auftraggebers in das Projekt eingebunden werden.

9.6 Die Auftragnehmerin garantiert keinen wirtschaftlichen oder strategischen Erfolg ader Beratungs- oder Agenturleistungen. Die Verpflichtung besteht ausschließlich in der sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen.

 

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

10.2 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.3 Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.5 Der/die Auftraggeber:in stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des/der Auftraggebers:in sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

11. Honorar

11.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.

11.2 Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

11.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

11.3.1. Für Besprechungen, die  in Waidhofen/Thaya (Schlossergasse 13), Zwettl (Hauptplatz 16) oder online stattfinden werden keine Reisekosten verrechnet. Für andere Arbeitsorte wird eine Anfahrtspauschale nach Absprache berechnet.

11.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

11.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

12. Elektronische Rechnungslegung

12.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

 

13. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

13.1 Das Honorar ist mit Erhalt der Rechnung und ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Auftragnehmerin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Auftragnehmerin.

13.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, der Auftragnehmerin die notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst die Kosten für jede Mahnung in marktüblicher Höhe von mindestens € 20,00 sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines beauftragten Rechtsanwalts.

13.3 Im Falle des Zahlungsverzugs der Auftraggeber:in kann die Auftragnehmerin sämtliche im Rahmen anderer mit der Auftraggeber:in abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

13.4 Die Auftragnehmerin ist zudem nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

13.5 Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, so behält sich die Auftragnehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung einzelner Teilbeträge oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

13.6 Der/die Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Auftragnehmerin aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

14. Dauer des Vertrages

14.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

14.2 Im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Projekts sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Dies gilt auch für vorbereitende Arbeiten, die nicht abgeschlossen wurden.

14.3 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

15. Termine

15.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Auftragnehmerin schriftlich zu bestätigen.

15.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Auftragnehmerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

15.3 Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, so kann der/die Auftraggeber:in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er/sie die Auftragnehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

16. Kennzeichnung

16.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Auftragnehmerin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

16.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern (z. B. Website, Broschüren) mit Namen und Firmenlogo des Auftraggebers auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Dies erfolgt vorbehaltlich eines jederzeit möglichen, schriftlichen Widerspruchs des Auftraggebers.

 

17. Streitschlichtung

17.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich eine Mediation durch eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums. Können sich die Parteien nicht auf Mediator:innen einigen, werden rechtliche Schritte frühestens ein Monat nach Scheitern der Mediation eingeleitet.

17.2 Die Kosten für die Mediation werden zu gleichen Teilen (50:50) von der/dem Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin getragen.

17.3 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt österreichisches Recht. Notwendige Kosten der Mediation, z. B. für beigezogene Rechtsberater:innen, können in einem Gerichtsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1      Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

18.2      Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

18.3      Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.

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Liane Kainz-Wöchtl, MA, CMC

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